Dienstag, 26. Januar 2021
Meldung/Abmeldung von Mitarbeitern
Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass es dringend erforderlich ist, therapeutische Mitarbeiter bei den zulassenden Krankenkassen an- bzw. abzumelden. Diese Mitwirkungspflicht ergibt sich aus den Rahmenverträgen und kann bei Vernachlässigung Abmahnungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Bei Neueinstellung von Mitarbeitern sind Arbeitsvertrag, Berufsurkunde und Weiterbildungszertifikate zu übermitteln. Zur Abmeldung reicht ein formloses Schreiben mit dem Austrittsdatum.
Die Adressen der zulassenden Krankenkassen finden Sie hier.
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