Sonntag, 11. April 2021
Newsarchiv
06.04.2021
PKV verlängert die Sonderregelungen für den HM-Bereich bis zum 30.06.2021
Liebe Kolleg*innen,
die PKV verlängert die Sonderregelungen für den Heilmittelbereich i. S. Hygienepauschale und Videotherapie:
Die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung und die Behandlungen per Videotherapie werden bis zum 30.06.2021 weiterhin anerkannt. Voraussetzung für die Videotherapie ist, dass diese ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/corona-hygienepauschale-pkv-extraverguetung-verlaengert/
Mehr01.04.2021
Regelungen für den Heilmittelbereich gültig ab 01.01.2021, Stand: 26.03.2021
01.04.2021
Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 31. März 2021
Hier geht´s zur Verordnung:
https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
§ 10
Selbsttest
(1) Soweit in dieser Verordnung ein negatives Ergebnis einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als verpflichtende Voraussetzung für den Zutritt zu einem Geschäft, einer Einrichtung, einer Veranstaltung oder einer Zusammenkunft oder für die Inanspruchnahme einer insbesondere körpernahen Dienstleistung bestimmt ist, muss im Fall der Durchführung eines Selbsttests dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltern oder Dienstleistern durchgeführt werden.
(2) Selbsttests sind jeweils mit größtmöglicher Sorgfalt unter Beachtung der medizinischen Anwendungshinweise und besonderer Umsicht zur Vermeidung körperlicher Schäden und Verletzungen oder seelischer Beeinträchtigungen durchzuführen. Auf Einhaltung der Hygiene bei der Durchführung des Selbsttests ist zu achten.
(3) Einem negativen Ergebnis eines den Absätzen 1 und 2 entsprechenden Selbsttests gleichwertig sind das Testergebnis eines PCR-Tests oder eine Bescheinigung nach § 9 Abs. 8, sofern die zugrundeliegende Testung nach Nummer 1 nicht länger als 48 Stunden oder nach Nummer 2 nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
(4) Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung unberührt.
Mehr
01.04.2021
Höchstpreise nach §125b SGB V Physiotherapie Stand: 30.03.2021 (nach Festsetzung der Schiedsstelle nach §125 Abs.6 SGB V vom 08.03.2021) Inkrafttreten zum 01.04.2021
Höchstpreise nach §125b SGB V Physiotherapie Stand: 30.03.2021 (nach Festsetzung der Schiedsstelle nach §125 Abs.6 SGB V vom 08.03.2021) Inkrafttreten zum 01.04.2021
Hinweis des GKV-SV:
Positionen, die nur in einzelnen Verträgen vereinbart wurden, sind auch weiterhin nur für diese Verträge abrechnungsfähig. Für die Anwendung der Preise nach §125b SGB V zum Stichtag 01.07.2019 (Behandlungsdatum oder Verordnungs-datum) gelten –wie in der Gesetzesbegründung zu § 125b SGB V beschrieben -die jeweils getroffenen vertraglichen Regelungen.
Hinweis des GKV-SV:
ACHTUNG: Dies ist nicht die Meinung und vertretene Position des VPT
Die hier aufgelisteten Preise für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen berücksichtigen die Entwicklung der Personal-, Sach- und durchschnittlich laufenden Kosten für den Betrieb einer physiotherapeutischen Praxis seit Gültigkeit der bundesweit geltenden Höchstpreise nach § 125b SGB V zum 01.07.2019. Aufgrund der Festsetzung der Schiedsstelle werden die Höchstpreise nach § 125b SGB V für die Physiotherapie zum 01.04.2021 zunächst um +1,51% angepasst. Die hier aufgelisteten Preise gelten ab 01.04.2021 und sollten erstmalig zum 01.05.2021 abgerechnet werden.
Bis zum Inkrafttreten des Vertrages nach § 125 SGB V gelten die bisherigen kassenindividuellen Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (alt) fort.
21. Januar 2021
Neustrukturierung des VPT - Verschmelzung zur Landesgruppe Mitte
Liebe Mitglieder,
mit dem 01. Januar 2021 hat die größte Neustrukturierung Ihres Berufsverbandes in seiner Geschichte begonnen. Im Zuge dieser Neuaufstellung sind die drei VPT Landesgruppen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur neuen VPT Landesgruppe Mitte verschmolzen.
MehrMai 2020
Ihre Fragen - Unsere Antworten rund um COVID-19 (CORONAVIRUS) update
Ab dem 07. Mai 2020 werden wir unsere Fort- und Weiterbildungsmassnahmen wieder aufnehmen, natürlich unter Beachtung der maximalen Teilnehmer*innenzahl.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen rund um COVID-2019 finden Sie im Newstextfeld. Klicken Sie bitte auf weiterlesen! DANKE :-)
Thüringer Hotlines
Fragen zum Coronavirus allgemein, zum Infektionsschutz und
Hygienemaßnahmen - Infotelefon des Thüringer Landesamt für
Verbraucherschutz - (Mo - Fr: 9:00 - 12 Uhr und von 13:30 - 15 Uhr)
+49361573815099
Fragen zu Kitas, Schulen und Bildungsangeboten - Infotelefon des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
+49361573411500
Wirtschaftliche Fragen - Unternehmens-Hotline der Thüringer Aufbaubank - (Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa: 8 bis 13 Uhr)
08005345676
VPT-Therapeutensuche
Aktuelle Mitgliederzeitung
Über 20.000 VPT-Mitglieder

VPT Landesgruppe Thüringen
Kulmbacher Str. 27 | 07318 Saalfeld
Tel. 03 67 1 / 51 06 50 | Telefax 03 67 1 / 52 04 19
E-Mail: info@vpt-thueringen.de
Alle Landesgruppen im Überblick
VPT Baden-Württemberg
VPT Bayern
VPT Berlin/Brandenburg
VPT Hamburg/Schleswig-Holstein
VPT Hessen
VPT Mecklenburg-Vorpommern
VPT Niedersachsen
VPT Nordrhein-Westfalen
VPT Rheinland-Pfalz
VPT Sachsen
VPT Sachsen-Anhalt
VPT Thüringen
VPT Weser/Ems
Bildung zahlt sich aus
VPT Rechtstexte & Meldungsarchiv
Über 400 Literaturbesprechung und mehr als 700 Meldungen aus Recht und Praxis finden Sie in unserem Archiv auf www.vpt.de.